Brinkhaus-Fonds für Startups
Diese Woche hält Neuregelungen für den Startup-Bereich bereit: An diesem Mittwoch wird die Bundesregierung der KfW offiziell den Auftrag erteilen, den Brinkhaus-Fonds zu verwalten; am Freitag berät der Bundestag in 1. Lesung über das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (FoStoG) – Drs.19/27631.
Seit Ende des Jahres 2019 hat sich der heimische Bundestagsabgeordnete und Unionsfraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Ralph Brinkhaus, für den 10 Mrd. umfassenden Fördertopf zur Stärkung des Startup-Standortes Deutschaland eingesetzt.
Dazu Nadine Schön, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Als CDU/CSU-Fraktion wollen wir die innovativen Startups weiter durch zwei zentrale Themen stärken: den Brinkhaus-Fonds und die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Denn die Startups brauchen Kapital und Köpfe. Wir müssen nach vorne schauen, obgleich uns die Pandemie-Bekämpfung gerade viel abverlangt. Es geht darum, wie wir aus der Krise gestärkt hervorgehen, um den Standort Deutschland für Unternehmen zu stärken. Startups spielen dabei eine große Rolle, denn Gründerinnen und Gründer sind sehr gut darin, schnell auf neue Situationen zu reagieren. So erweisen sich viele Startups derzeit als wichtiger Innovationsmotor für Wirtschaft und Verwaltung. Sie entwickeln beispielsweise digitale Angebote für den Bildungs- und Gesundheitsbereich oder verhelfen dem Einzelhandel zum Online-Vertrieb. Dabei zeigen sie nicht nur ein gutes Gespür für neue Geschäftsmodelle, sondern übernehmen auch gesellschaftliche Verantwortung und sichern Arbeitsplätze.
Der ‚Deep Tech Future Fund‘ wird noch im April gegründet und stockt mit einer Milliarden Euro das Wagniskapital für Startups deutlich auf. Das wird viel Schwung in die Szene bringen und private Co-Investoren ermutigen. Der ‚Deep Tech Future Fund‘ ist ein elementarer Baustein des insgesamt zehn Milliarden Euro schweren Brinkhaus-Fonds für Startup-Unternehmen, den wir vergangenes Jahr als staatliche Förderung aufgelegt haben, um insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro an Wagniskapital für das Startup-Ökosystem in Deutschland zu mobilisieren. Gerade in dieser schwierigen Zeit der Pandemie ist der Brinkhaus-Fonds ein klares Bekenntnis zu Innovationen und neuen Ideen. Deshalb erleichtern wir jungen Unternehmen in Zukunftsbereichen den Zugang zu Kapital.
Sehr wichtig ist uns zudem die bessere Ausgestaltung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, damit künftig viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell vom Erfolg ihres Unternehmens profitieren können. Sie ist ein kluges Instrument, um deutsche Startups als Arbeitgeber noch attraktiver zu machen und Talente aus der ganzen Welt zu gewinnen. Dafür müssen allerdings steuerliche und bürokratische Hürden durch das Fondsstandortgesetz abgebaut werden. Mit dem bisherigen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums sind wir noch nicht zufrieden, denn bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geht er an den praktischen Bedürfnissen vorbei, etwa weil zeitlich und strukturell zu enge Grenzen gesetzt werden.
Wir fordern daher dringend Nachbesserungen unter anderem in folgenden Punkten: Es braucht auch Steuererleichterungen für Beteiligungen an bereits gewachsenen Unternehmen, die älter als zehn Jahre sind. Denn sonst fallen größere und vielversprechende Startups aus der Regelung heraus. Zudem sollte auf eine vorzeitige Besteuerung der Beteiligung etwa bei einem Arbeitgeberwechsel des Mitarbeiters verzichtet werden. Viel geeigneter wäre es stattdessen, auf den Zeitpunkt abzustellen, wenn die Anteile wirklich verkauft werden. Wir wollen die Regelung zudem auf praxisrelevante Beteiligungsformen wie Anteilsoptionen ausweiten. Außerdem braucht es höhere Freibeträge und Steuerbegünstigungen von Erlösen aus Beteiligungen, die in Unternehmen reinvestiert werden. Wir raten Bundesfinanzminister Scholz dringend, seine starre Haltung bei der Ausgestaltung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung aufzugeben, sonst verbaut er den Startups den Weg, um durchzustarten – und vielen Menschen den Arbeitsmarkt der Zukunft.“